Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Hohenleipisch-Sornoer Altmoränenlandschaft“

VO-ID212830

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212830/11#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212830/11#abs-2 (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt außer Kraft:

Der Beschluß-Nr. 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 1. Mai

1968 zur "Erklärung von Landschaftsteilen des Bezirkes Cottbus zu

Landschaftsschutzgebieten" für das Landschaftsschutzgebiet Flachmoor

"Der Loben" für den Geltungsbereich dieser Verordnung sowie

für die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung liegenden,

jedoch vom Landschaftsschutzgebiet allseits umschlossenen Flächen.

Potsdam, den 29. April 1996

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung

Matthias Platzeck

Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.

§ 10