Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Hohenleipisch-Sornoer Altmoränenlandschaft“
VO-ID212830§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212830/11#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212830/11#abs-2 (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt außer Kraft:
Der Beschluß-Nr. 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 1. Mai
1968 zur "Erklärung von Landschaftsteilen des Bezirkes Cottbus zu
Landschaftsschutzgebieten" für das Landschaftsschutzgebiet Flachmoor
"Der Loben" für den Geltungsbereich dieser Verordnung sowie
für die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung liegenden,
jedoch vom Landschaftsschutzgebiet allseits umschlossenen Flächen.
Potsdam, den 29. April 1996
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
Matthias Platzeck
Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.