Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-ID212721 · GVBl.II/13, [Nr. 16]
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Krayner Teiche/Lutzketal“
11 Normen · Ausgangsfassung vom 06.02.2013 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
- § 2 Schutzgegenstand
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Verbote
- § 5 Zulässige Handlungen
- § 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- § 7 Befreiungen
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- § 9 Duldungspflicht, Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
- § 10 Geltendmachen von Rechtsmängeln
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
- Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)
- Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
08.08.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 2023 (GVBl.II/23, [Nr. 53])
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Historischer Änderungsnachweis
20.06.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.06.2023, Artikel 7
§§ 2, 8 neu gefasst
GVBl. II 2023, Nr. 40, S. 5
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).