Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Stärtchen“

VO-ID212690

§ 3 Schutzzweck

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212690/3#abs-1 (1) Schutzzweck

des Schutzwaldes ist

die Erhaltung und Entwicklung eines grundwasserbeeinflussten Laubmischwaldes zum Zwecke der wissenschaftlichen Beobachtung und Erforschung der naturnahen Entwicklung des Waldes;

die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes;

die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebensraum gefährdeter Pflanzenarten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212690/3#abs-2 (2) Der besondere Schutzzweck ist der Erhalt des Naturwaldes insbesondere zur

Repräsentation eines besonders wertvollen Restbestandes eines artenreichen, grundwasserbeeinflussten Laubmischwaldes im mittleren Baruther Urstromtal;

langfristigen wissenschaftlichen Erforschung der durch den Menschen nicht direkt beeinflussten Waldentwicklung;

Erforschung der Waldstruktur, des Bodens, der Flora und der Fauna;

Nutzung als lokale und regionale Weiserfläche zur Ableitung und exemplarischen Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis und forstliche Lehre;

Erhaltung und Regeneration forstgenetischer Ressourcen;

Erhaltung der floristischen und faunistischen Artenvielfalt in sich natürlich entwickelnden Lebensgemeinschaften.

§ 2 § 4