Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Stärtchen“
VO-ID212690§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212690/3#abs-1 (1) Schutzzweck
des Schutzwaldes ist
die Erhaltung und Entwicklung eines grundwasserbeeinflussten Laubmischwaldes zum Zwecke der wissenschaftlichen Beobachtung und Erforschung der naturnahen Entwicklung des Waldes;
die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebensraum gefährdeter Pflanzenarten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212690/3#abs-2 (2) Der besondere Schutzzweck ist der Erhalt des Naturwaldes insbesondere zur
Repräsentation eines besonders wertvollen Restbestandes eines artenreichen, grundwasserbeeinflussten Laubmischwaldes im mittleren Baruther Urstromtal;
langfristigen wissenschaftlichen Erforschung der durch den Menschen nicht direkt beeinflussten Waldentwicklung;
Erforschung der Waldstruktur, des Bodens, der Flora und der Fauna;
Nutzung als lokale und regionale Weiserfläche zur Ableitung und exemplarischen Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis und forstliche Lehre;
Erhaltung und Regeneration forstgenetischer Ressourcen;
Erhaltung der floristischen und faunistischen Artenvielfalt in sich natürlich entwickelnden Lebensgemeinschaften.