Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow
VO-ID212598§ 1 Allgemeines
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212598/1#abs-1 (1) Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Schönow das in § 2 näher umschriebene Wasserschutzgebiet festgesetzt. Begünstigter ist der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212598/1#abs-2 (2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in den Fassungsbereich (Zone I), in die engere Schutzzone (Zone II) und in die weitere Schutzzone (Zone III). Die Zone III unterteilt sich in die Zone III A und die Zone III B.