Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bergsoll“
VO-ID212548§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212548/3#abs-1 (1) Schutzzweck
des Naturschutzgebietes ist
die Erhaltung und Entwicklung der
Lebensräume wild lebender Pflanzengesellschaften, insbesondere naturnaher
Wälder mit hohem Altholz- und Totholzanteil und alten Einzelbäumen und
Eichenmischwälder bodensaurer Standorte, Hainsimsen-Buchenwälder und reich
strukturierter Waldränder, Großseggenrieder und Röhrichte;
die Erhaltung und Entwicklung der
Lebensräume wild lebender Pflanzenarten, darunter im Sinne von § 7 Absatz 2
Nummer 13 und 14 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng
geschützte Arten;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes
als Lebens- und Rückzugsraum sowie potenzielles Wiederausbreitungszentrum
wild lebender Tierarten, insbesondere der Vögel, Federmäuse, Libellen und
Amphibien, darunter im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 13 und 14 des
Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützte Arten,
insbesondere Wasservögel und Seeadler (Haliaeetus albicilla), Fledermäuse,
Libellen und Amphibien;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes
wegen seiner besonderen Eigenart und hervorragenden landschaftlichen
Schönheit, insbesondere durch das zentrale Gewässer mit den umgebenden
Großseggenrieden und Röhrichten sowie die Lesesteinhaufen;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes
als wesentlicher Bestandteil des regionalen Biotopverbundes zwischen der
Kümmernitzniederung und dem Gewässersystem der Stepenitz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212548/3#abs-2 (2) Die
Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung eines Teiles des
Europäischen Vogelschutzgebietes „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ (§ 7
Absatz 1 Nummer 7 des Bundesnaturschutzgesetzes) in seiner Funktion als
Lebensraum von Arten nach Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG, insbesondere
Schwarzspecht (Dryocopus martius), Kranich (Grus grus), Rotmilan (Milvus milvus)
und Schwarzstorch (Ciconia nigra) einschließlich ihrer Brut- und
Nahrungsbiotope.