Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Melzower Buchennaturwald“

VO-ID212513

§ 3 Schutzzweck

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212513/3#abs-1 (1) Schutzzweck

des Schutzwaldes ist

die Erhaltung und Entwicklung des natürlich

entstandenen Buchenwaldes zum Zwecke der wissenschaftlichen Beobachtung und

Erforschung der naturnahen Entwicklung des Waldes;

die Erhaltung und Wiederherstellung der

Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes;

die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes

als Lebensraum gefährdeter Pflanzenarten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212513/3#abs-2 (2) Der

besondere Schutzzweck ist der Erhalt des im Schutzwald gelegenen Naturwaldes

insbesondere zur

Repräsentation eines besonders wertvollen

Restbestandes eines eutrophen Buchenwaldes unter Beteiligung über

300-jähriger Rotbuchen;

langfristigen wissenschaftlichen Erforschung

der durch den Menschen nicht direkt beeinflussten Waldentwicklung eines

eutrophen Buchenmischwaldes, welcher 1938 aus der forstlichen Nutzung

entlassen wurde;

Erforschung der Waldstruktur, des Bodens,

der Flora und der Fauna sowie der natürlichen Selbstorganisationsprozesse

des eutrophen Buchenmischwaldes;

Nutzung als lokale und regionale

Weiserfläche zur Ableitung und exemplarischen Veranschaulichung von

Erkenntnissen für die Waldbaupraxis und forstliche Lehre;

Erhaltung und Regeneration forstgenetischer

Ressourcen;

Erhaltung der floristischen und

faunistischen Artenvielfalt in sich natürlich entwickelnden

Lebensgemeinschaften.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212513/3#abs-3 (3) Die

Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung eines Teils des Gebietes

von gemeinschaftlicher Bedeutung „Melzower Forst“ mit der Gebietsnummer

DE 2849-302 im Sinne des § 2a Absatz 1 Nummer 8 des Brandenburgischen

Naturschutzgesetzes mit seinem Vorkommen von „Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)“

als Biotop von gemeinschaftlichem Interesse („natürlicher Lebensraumtyp“ im

Sinne des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG).

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212513/3#abs-4 (4) Die

Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung eines Teils des

Europäischen Vogelschutzgebietes „Schorfheide-Chorin“ mit der Gebietsnummer

DE 2948-401 im Sinne des § 2a Absatz 1 Nummer 9 des Brandenburgischen

Naturschutzgesetzes in seiner Funktion als Lebensraum von Vogelarten nach Anhang

I der Richtlinie 79/409/EWG, einschließlich ihrer Brut- und Nahrungshabitate.

§ 2 § 4