Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Melzower Buchennaturwald“
VO-ID212513§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212513/3#abs-1 (1) Schutzzweck
des Schutzwaldes ist
die Erhaltung und Entwicklung des natürlich
entstandenen Buchenwaldes zum Zwecke der wissenschaftlichen Beobachtung und
Erforschung der naturnahen Entwicklung des Waldes;
die Erhaltung und Wiederherstellung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes
als Lebensraum gefährdeter Pflanzenarten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212513/3#abs-2 (2) Der
besondere Schutzzweck ist der Erhalt des im Schutzwald gelegenen Naturwaldes
insbesondere zur
Repräsentation eines besonders wertvollen
Restbestandes eines eutrophen Buchenwaldes unter Beteiligung über
300-jähriger Rotbuchen;
langfristigen wissenschaftlichen Erforschung
der durch den Menschen nicht direkt beeinflussten Waldentwicklung eines
eutrophen Buchenmischwaldes, welcher 1938 aus der forstlichen Nutzung
entlassen wurde;
Erforschung der Waldstruktur, des Bodens,
der Flora und der Fauna sowie der natürlichen Selbstorganisationsprozesse
des eutrophen Buchenmischwaldes;
Nutzung als lokale und regionale
Weiserfläche zur Ableitung und exemplarischen Veranschaulichung von
Erkenntnissen für die Waldbaupraxis und forstliche Lehre;
Erhaltung und Regeneration forstgenetischer
Ressourcen;
Erhaltung der floristischen und
faunistischen Artenvielfalt in sich natürlich entwickelnden
Lebensgemeinschaften.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212513/3#abs-3 (3) Die
Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung eines Teils des Gebietes
von gemeinschaftlicher Bedeutung „Melzower Forst“ mit der Gebietsnummer
DE 2849-302 im Sinne des § 2a Absatz 1 Nummer 8 des Brandenburgischen
Naturschutzgesetzes mit seinem Vorkommen von „Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)“
als Biotop von gemeinschaftlichem Interesse („natürlicher Lebensraumtyp“ im
Sinne des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG).
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212513/3#abs-4 (4) Die
Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung eines Teils des
Europäischen Vogelschutzgebietes „Schorfheide-Chorin“ mit der Gebietsnummer
DE 2948-401 im Sinne des § 2a Absatz 1 Nummer 9 des Brandenburgischen
Naturschutzgesetzes in seiner Funktion als Lebensraum von Vogelarten nach Anhang
I der Richtlinie 79/409/EWG, einschließlich ihrer Brut- und Nahrungshabitate.