Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-ID212512 · GVBl.II/08, [Nr. 21] S.337

Verordnung über die sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz

2 Normen · Ausgangsfassung vom 25.08.2008 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    23.04.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl.I/26, [Nr. 13], S.2)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    09.10.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.10.2018

    § 1 geändert

    GVBl. II 2018, Nr. 69

  3. Historischer Änderungsnachweis

    04.08.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 04.08.2010

    Name der Vorschrift, § 1 geändert

    GVBl. II 2010, Nr. 53

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).