Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-ID212512 · GVBl.II/08, [Nr. 21] S.337
Verordnung über die sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz
2 Normen · Ausgangsfassung vom 25.08.2008 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
23.04.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl.I/26, [Nr. 13], S.2)
-
Historischer Änderungsnachweis
09.10.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.10.2018
§ 1 geändert
GVBl. II 2018, Nr. 69
-
Historischer Änderungsnachweis
04.08.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 04.08.2010
Name der Vorschrift, § 1 geändert
GVBl. II 2010, Nr. 53
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).