Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Naturwald Kienhorst” als Schutzwald

VO-ID212162

§ 2 Schutzgegenstand

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212162/2#abs-1 (1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe

von 33,76 ha. Es umfaßt:

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Schorfheide

2

5 teilweise, 8 teilweise

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212162/2#abs-2 (2) Die räumliche Begrenzung des geschützten

Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil der

Rechtsverordnung ist.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212162/2#abs-3 (3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten in Potsdam - oberste Forstbehörde - sowie beim

zuständigen Amt für Forstwirtschaft Groß Schönebeck in

Groß Schönebeck - untere Forstbehörde - von jedermann

während der Dienstzeiten eingesehen werden.

§ 1 § 3