Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Naturwald Kienhorst” als Schutzwald
VO-ID212162§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212162/2#abs-1 (1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe
von 33,76 ha. Es umfaßt:
Gemarkung
Flur
Flurstücke
Schorfheide
2
5 teilweise, 8 teilweise
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212162/2#abs-2 (2) Die räumliche Begrenzung des geschützten
Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil der
Rechtsverordnung ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212162/2#abs-3 (3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten in Potsdam - oberste Forstbehörde - sowie beim
zuständigen Amt für Forstwirtschaft Groß Schönebeck in
Groß Schönebeck - untere Forstbehörde - von jedermann
während der Dienstzeiten eingesehen werden.