Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Schützenhaus” als Schutzwald

VO-ID212161

§ 2 Schutzgegenstand

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212161/2#abs-1 (1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe von 37,88 ha, wovon 13,88 ha naturnahen Erlenbruchwaldes als "Naturwald Hochwaldstraße" bezeichnet werden.

Es umfaßt:

Gemarkung Flur Flurstück

Alt-Zauche

10

61/1 teilweise

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212161/2#abs-2 (2) Die räumliche Begrenzung des geschützten Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil der Rechtsverordnung ist.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212161/2#abs-3 (3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Potsdam - oberste Forstbehörde - sowie beim Amt für Forstwirtschaft Lübben - untere Forstbehörde - in Lübben von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen werden.

§ 1 § 3