Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-ID212101 · GVBl.II/04 S.266
Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Cottbus-Sachsendorf
14 Normen · Ausgangsfassung vom 08.03.2004 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Allgemeines
- § 2 Räumlicher Geltungsbereich
- § 3 Schutzbestimmungen
- § 4 Schutz der Zone III B
- § 5 Schutz der Zone III A
- § 6 Schutz der Zone II
- § 7 Schutz der Zone I
- § 8 Handlungen im Rahmen der Wassergewinnung
- § 9 Befreiungen
- § 10 Sicherung und Kennzeichnung des Wasserschutzgebietes
- § 11 Duldungspflichten
- § 12 Entschädigung und Ausgleich
- § 13 Ordnungswidrigkeiten
- § 14 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
- Anlage 1
- Anlage 3
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 134 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.50)
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Historischer Änderungsnachweis
24.05.2004 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.05.2004
Anlage 2 berichtigt
GVBl. II 2004, Nr. 12
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).