Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Tröbitz/Domsdorf
VO-ID212073§ 1
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212073/1#abs-1 (1) Der Sanierungsplan Tröbitz/Domsdorf in der Fassung
der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom
09. Mai 1996 wird mit seinen textlichen und zeichnerischen Darstellungen
für verbindlich erklärt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212073/1#abs-2 (2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses
zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan
enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit
veröffentlicht.