Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Tröbitz/Domsdorf

VO-ID212073

§ 1

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212073/1#abs-1 (1) Der Sanierungsplan Tröbitz/Domsdorf in der Fassung

der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom

09. Mai 1996 wird mit seinen textlichen und zeichnerischen Darstellungen

für verbindlich erklärt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212073/1#abs-2 (2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses

zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan

enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit

veröffentlicht.

§ 2