Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Meuro-Süd
VO-ID212072§ 1
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212072/1#abs-1 (1) Der Sanierungsplan Meuro-Süd in der Fassung der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 28. September 1995 wird mit seinen textlichen und zeichnerischen Darstellungen für verbindlich erklärt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212072/1#abs-2 (2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit veröffentlicht.