Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Seese-Ost/-West
VO-ID212068§ 1
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212068/1#abs-1 (1) Der Sanierungsplan Seese-Ost/-West in der Fassung der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 21. Oktober 1993 wird mit seinen textlichen und zeichnerischen Darstellungen für verbindlich erklärt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212068/1#abs-2 (2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit veröffentlicht.