Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Gräbendorf
VO-ID212065§ 1
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212065/1#abs-1 (1) Der Sanierungsplan Gräbendorf in der Fassung der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 17. Juni 1993 wird mit seinen textlichen und zeichnerischen Darstellungen für verbindlich erklärt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212065/1#abs-2 (2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit veröffentlicht.