Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Grünauer Fenn“
VO-ID211880§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211880/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet "Grünauer Fenn" hat eine Größe von rund 14 Hektar. Das Naturschutzgebiet umfaßt folgende Fläche in der Gemarkung Rathenow Flur 46 Flurstück 59/1 anteilig. Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211880/2#abs-2 (2) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in einer topographischen Karte im Maßstab 1:10.000 und in einer Flurkarte mit ununterbrochener Linie eingetragen; als Grenze gilt der innere Rand der Linie. Die Karten können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Havelland, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.