Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Kleinmachnow
VO-ID211853§ 1 Allgemeines
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211853/1#abs-1 (1) Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Kleinmachnow das in § 2 näher umschriebene Wasserschutzgebiet festgesetzt. Begünstigter im Sinne des § 16 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes ist der Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“. Für dieses Gebiet werden die Schutzbestimmungen nach den §§ 3 bis 6 erlassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211853/1#abs-2 (2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in den Fassungsbereich (Zone I), in die engere Schutzzone (Zone II) und in die weitere Schutzzone (Zone III).