Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechste Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID211716§ 1
Stand: 01.08.2026
Für das in der Anlage zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet „Bergwerksfeld Meuro“ wird die
Baubeschränkung aufgehoben.