Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
VO-ID211573§ 6 Inkrafttreten
Stand: 23.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 4. März 1997
Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
Hartmut Meyer