Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Weiterbildungsverordnung
VO WbGVolltext
Stand: 26.08.2026
Verordnung für das Weiterbildungsgesetz
(Weiterbildungsverordnung - VO WbG)
Vom 1. Februar 2022
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft verordnet auf Grund
- des § 6 Absatz 6 des Weiterbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2000 (GV. NRW. S. 390), der durch Gesetz vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 894) eingefügt worden ist, im Benehmen mit dem Ministerium für Schule und Bildung und nach Anhörung der für Schule und Weiterbildung zuständigen Ausschüsse des Landtags,
- des § 13a Absatz 2 Satz 2 des Weiterbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2000 (GV. NRW. S. 390), der durch Gesetz vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 894) eingefügt worden ist, nach Anhörung der für Weiterbildung und für Kommunales zuständigen Ausschüsse des Landtags,
- des § 25 Satz 2 des Weiterbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2000 (GV. NRW. S. 390), der durch Gesetz vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 894) eingefügt worden ist, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und nach Anhörung der für Weiterbildung und Familienbildung zuständigen Ausschüsse des Landtags: