Gesetze / Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

VKFV

§ 8a Kosten der Nachwuchskräfte

Stand: 10.06.2019

Bund

Kosten der Nachwuchskräfte sind Aufwendungen für Personen, die im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eingesetzt werden.

§ 8 § 9