Gesetze / Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
VKFV§ 8a Kosten der Nachwuchskräfte
Stand: 10.06.2019
Kosten der Nachwuchskräfte sind Aufwendungen für Personen, die im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eingesetzt werden.