Gesetze / Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
VKFVÄndBek 2022(XXXX)
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 15.01.2022
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 198,39 Euro.