Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 71 Informationen der Mitglieder und Berechtigten bei Repräsentation
Stand: 10.06.2019
Die beauftragende Verwertungsgesellschaft informiert ihre Mitglieder und ihre Berechtigten über die zentralen Bedingungen der von ihr abgeschlossenen Repräsentationsvereinbarungen.