Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Fortbildungsprüfungen zum Fachagrarwirt und zur Fachagrarwirtin

VFprF

§ 14 Gliederung der Prüfung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Prüfung umfaßt folgende Prüfungsteile mit den jeweils zugeordneten Prüfungsfächern:

1. Prüfungsteil: Der Golfplatz als Sport- und Spielfläche und als landschaftsgestaltendes Element

1.1 Anforderungen an einen Golfplatz

1.2 Ökologische und rechtliche Grundlagen

2. Prüfungsteil: Golfplatzpflege

2.1 Pflegemaßnahmen

2.2 Einsatz und Wartung von Maschinen und Geräten

3. Prüfungsteil: Platzmanagement

3.1 Golfplatz und Spielbetrieb

3.2 Arbeitsorganisation und Betriebsführung.

§ 13 § 15