Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Volksentscheidsverfahrensverordnung
VEVVBbg§ 35 Vordruckmuster
Stand: 02.08.2026
Die in dieser Verordnung erwähnten Vordruckmuster werden von dem für das Volksabstimmungsrecht zuständigen Ministerium aufgestellt und im Internet veröffentlicht.