Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungsverordnung Feuerwehr für die Laufbahngruppe 2.2
VAP2.2-FeuAnlage 5 Anlage 4b
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 5 VAP2.2-Feu liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.