Gesetze / Verordnung über die Bestimmung der Beglaubigungsbehörde nach dem deutsch-belgischen Abkommen vom 13. Mai 1975 über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation
UrkBefrBELV§ 3
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.