Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / UntergrundDÜVO NRW · GV. NRW. S. 580

Verordnung über die Übermittlung von Daten zu Gefährdungspotenzialen des Untergrundes an öffentliche Stellen

5 Normen · ausgefertigt 29.09.2018 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmung
  4. § 3 Automatisierte Datenübermittlung
  5. § 4 Zweck der Datenübermittlung, berechtigte öffentliche Stellen
  6. § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten