§ 43 (weggefallen)
Stand: 01.01.2024
Wird zitiert von 6
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- OLG Karlsruhe, 09.05.2003 – 11 Wx 120/00Zitiert von 4
- BFH, 05.12.1990 – I R 87/89
- BFH, 13.02.1980 – II R 129/78
- OLG Brandenburg, 18.05.2022 – 7 AktG 1/22
- OLG Düsseldorf, 22.06.2017 – I-6 AktG 1/17
- OLG Stuttgart, 08.11.2006 – 14 U 60/05Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 43 UmwG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.