§ 28 Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
Stand: 10.06.2019
Nach Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers gegen den übernehmenden Rechtsträger zu richten.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 28 UmwG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.