Gesetze / Umwandlungsgesetz

UmwG

§ 247 Wirkungen des Formwechsels

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmwG%201995/247#abs-1 (1) Durch den Formwechsel wird das bisherige Stammkapital einer formwechselnden Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Grundkapital der Gesellschaft neuer Rechtsform oder das bisherige Grundkapital einer formwechselnden Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien zum Stammkapital der Gesellschaft neuer Rechtsform.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmwG%201995/247#abs-2 (2) Durch den Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien scheiden deren persönlich haftende Gesellschafter als solche aus der Gesellschaft aus.

§ 246 § 248