Gesetze / Umwandlungsgesetz

UmwG

§ 169 Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluß

Stand: 10.06.2019

Bund

Ein Ausgliederungsbericht ist für die Körperschaft oder den Zusammenschluß nicht erforderlich. Das Organisationsrecht der Körperschaft oder des Zusammenschlusses bestimmt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausgliederungsbeschluß erforderlich ist.

§ 168 § 170