Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht
UhÜbkGArt 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Uh%C3%9CbkG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Uh%C3%9CbkG/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 8 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.