Art 44 Gepäckanhänger (Artikel 49 des Zollkodex)
Stand: 02.10.2026
Das in einem Unionsflughafen aufgegebene Gepäck wird mit einem daran anzubringenden Gepäckanhänger gekennzeichnet. Das Muster des Gepäckanhängers und seine technischen Merkmale sind in Anhang 12-03 enthalten.