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UZK-IA

Art 44 Gepäckanhänger (Artikel 49 des Zollkodex)

Stand: 02.10.2026

Das in einem Unionsflughafen aufgegebene Gepäck wird mit einem daran anzubringenden Gepäckanhänger gekennzeichnet. Das Muster des Gepäckanhängers und seine technischen Merkmale sind in Anhang 12-03 enthalten.

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