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UZK-IA

Art 224 Unterlagen für die vereinfachte Zollanmeldung (Artikel 166 des Zollkodex)

Stand: 02.10.2026

Bei Waren, die auf der Grundlage einer vereinfachten Zollanmeldung in ein Zollverfahren übergeführt werden, sind die erforderlichen Unterlagen gemäß Artikel 163 Absatz 2 des Zollkodex für die Zollbehörden vor der Überlassung der Waren bereitzuhalten.

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