Art 224 Unterlagen für die vereinfachte Zollanmeldung (Artikel 166 des Zollkodex)
Stand: 02.10.2026
Bei Waren, die auf der Grundlage einer vereinfachten Zollanmeldung in ein Zollverfahren übergeführt werden, sind die erforderlichen Unterlagen gemäß Artikel 163 Absatz 2 des Zollkodex für die Zollbehörden vor der Überlassung der Waren bereitzuhalten.