Art 166 Zentralstelle zur Koordinierung der ATA- oder CPD-Carnets (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex)
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UZK-IA/166#abs-1 (1) Die Zollbehörden übertragen einer Zollstelle die Koordinierung sämtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit Zollschulden, die gemäß Artikel 79 des Zollkodex infolge der Nichterfüllung von Verpflichtungen oder der Nichteinhaltung von Bedingungen in Bezug auf die ATA- oder CPD-Carnets entstanden sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UZK-IA/166#abs-2 (2) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission die für die Koordinierung zuständige Zollstelle sowie deren Referenznummer mit. Die Kommission stellt diese Informationen auf ihrer Website zur Verfügung.