Gesetze / Landesrecht Brandenburg / UVGDV · GVBl.II/92, [Nr. 44] S.480
Verordnung zur Durchführung des Unterhaltsvorschußgesetzes (UVGDV)
2 Normen · Ausgangsfassung vom 03.08.1992 · Änderungen →
Gleichnamiges Gesetz in Nordrhein-Westfalen: UVGDVO
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
12.07.2007 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 10], S.118, 124)
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Historischer Änderungsnachweis
11.03.1995 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 11.03.1995
§ 1 geändert
GVBl. II 1995, Nr. 27, S. 302
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).