Gesetze / Umweltstatistikgesetz
UStatG§ 1 Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik
Stand: 10.06.2019
Für Zwecke der Umweltpolitik und zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Berichtspflichten werden Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.