Gesetze / Verordnung zu dem Abkommen vom 17. Mai 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen über das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland
UNWFPBüroAbkVArt 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UNWFPB%C3%BCroAbkV/3#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem das in Artikel 1 genannte Abkommen nach seinem Artikel 5 Absatz 1 in Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UNWFPB%C3%BCroAbkV/3#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das in Artikel 1 genannte Abkommen nach seinem Artikel 5 Absatz 3 außer Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UNWFPB%C3%BCroAbkV/3#abs-3 (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.