Gesetze / Umweltinformationsgesetz
UIG§ 9 Schutz sonstiger Belange
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UIG%202005/9#abs-1 (1) Soweit
ist der Antrag abzulehnen, es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in den Nummern 1 und 3 genannten Gründe abgelehnt werden. Vor der Entscheidung über die Offenbarung der durch Satz 1 Nummer 1 bis 3 geschützten Informationen sind die Betroffenen anzuhören. Die informationspflichtige Stelle hat in der Regel von einer Betroffenheit im Sinne des Satzes 1 Nummer 3 auszugehen, soweit übermittelte Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gekennzeichnet sind. Soweit die informationspflichtige Stelle dies verlangt, haben mögliche Betroffene im Einzelnen darzulegen, dass ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UIG%202005/9#abs-2 (2) Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte, dürfen ohne deren Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in Satz 1 genannten Gründe abgelehnt werden.
Wird zitiert von 189 Entscheidungen zu § 9 UIG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 – 10 S 413/15Umweltinformationsrecht: Betriebs- und Bezugsgrößen als Umweltinformationen über Emissionen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
- BVerwG, 01.09.2022 – 10 C 5/21Zugang zu Namen und Kontaktdaten aufgrund des UmweltinformationsgesetzesZitiert von 14
- OVG NRW, 01.03.2011 – 8 A 3358/08Zitiert von 16
- VG Schleswig, 11.10.2023 – 10 A 46/22Zitiert von 5
- VG Schleswig, 20.04.2018 – 6 A 48/16Zitiert von 6
- OVG NRW, 01.03.2011 – 8 A 3357/08Zugang zu Informationen über Empfänger von EU-Agrarsubventionen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- VG Potsdam, 05.08.2026 – VG 9 K 802/24Anspruch auf Neubescheidung über den Zugang zu Umweltinformationen bei unterbliebener Anhörung des Drittbetroffenen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 17.07.2026 – 15 B 1216/25Zugang zu Umweltinformationen: Sofortiger Vollzug bei offensichtlicher Rechtmäßigkeit des Bescheids Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 17.07.2026 – 15 B 1184/25Anforderungen an das besondere Vollziehungsinteresse bei der sofortigen Vollziehung des Zugangs zu Umweltinformationen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 UIG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.