Gesetze / Antimissbrauchsbeauftragtengesetz
UBSKMG§ 2 Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Stand: 01.07.2025
Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen eingerichtet (Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter).