Gesetze / Transparenzrichtlinie-Gesetz
TranspRLG§ 10 Geschäftsweg
Stand: 10.06.2019
Der Verkehr mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften obliegt der Bundesregierung. § 50 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleibt unberührt.
Gesetze / Transparenzrichtlinie-Gesetz
TranspRLGStand: 10.06.2019
Der Verkehr mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften obliegt der Bundesregierung. § 50 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleibt unberührt.