Gesetze / Tischlermeisterverordnung
TischlMstrV§ 1 Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
Stand: 10.06.2019
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- LAG Hessen, 03.11.2017 – 10 Sa 424/17Sozialkassenverfahren - SokaSiG - Zulässigkeit der echten Rückwirkung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
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Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Tischler-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I),
2.
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).