Gesetze / Tierzuchtgesetz TierZG § 29 (weggefallen) Stand: 07.01.2023 Bund2 Fassungen Für § 29 TierZG liegt kein Text vor. Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm