Gesetze / TierSeuchMeldV · BGBl. I 2026, Nr. 61

Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren

13 Normen · ausgefertigt 10.03.2026 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  2. § 1Zweck der Verordnung
  3. § 2Begriffsbestimmungen
  4. Abschnitt 2 · Meldung an die zuständige Behörde
  5. § 3Allgemeine Meldepflicht
  6. § 4Zusätzliche Meldepflicht für Leiter von Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen und Tierärzte
  7. § 5Inhalt der Meldung nach § 3
  8. § 6Inhalt der Meldung nach § 4
  9. § 7Formfreiheit der Meldung
  10. Abschnitt 3 · Mitteilung an das Bundesministerium
  11. § 8Mitteilungspflicht und amtliche Bestätigung
  12. § 9Inhalt der Mitteilung
  13. § 10Mitteilung über die Einstellung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
  14. § 11Form der Mitteilung
  15. Abschnitt 4 · Nähere Bestimmung meldepflichtiger Seuchen im Tiergesundheitsgesetz
  16. § 12Bestimmung der Seuchen nach § 4 Absatz 2 des Tiergesundheitsgesetzes
  17. Abschnitt 5 · Ordnungswidrigkeiten
  18. § 13Ordnungswidrigkeiten
  19. Anlage 1Seuchen, die nach § 3 zu melden sind
  20. Anlage 2Weitere Seuchen, die nach § 3 zu melden sind
  21. Anlage 3Seuchen, die nach § 4 zu melden sind
  22. Anlage 4Weitere Seuchen, die nach § 4 zu melden sind