Gesetze / TierSeuchMeldV · BGBl. I 2026, Nr. 61
Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren
13 Normen · ausgefertigt 10.03.2026 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
- § 1Zweck der Verordnung
- § 2Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Meldung an die zuständige Behörde
- § 3Allgemeine Meldepflicht
- § 4Zusätzliche Meldepflicht für Leiter von Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen und Tierärzte
- § 5Inhalt der Meldung nach § 3
- § 6Inhalt der Meldung nach § 4
- § 7Formfreiheit der Meldung
- Abschnitt 3 · Mitteilung an das Bundesministerium
- § 8Mitteilungspflicht und amtliche Bestätigung
- § 9Inhalt der Mitteilung
- § 10Mitteilung über die Einstellung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
- § 11Form der Mitteilung
- Abschnitt 4 · Nähere Bestimmung meldepflichtiger Seuchen im Tiergesundheitsgesetz
- § 12Bestimmung der Seuchen nach § 4 Absatz 2 des Tiergesundheitsgesetzes
- Abschnitt 5 · Ordnungswidrigkeiten
- § 13Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1Seuchen, die nach § 3 zu melden sind
- Anlage 2Weitere Seuchen, die nach § 3 zu melden sind
- Anlage 3Seuchen, die nach § 4 zu melden sind
- Anlage 4Weitere Seuchen, die nach § 4 zu melden sind