Gesetze / Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
TierSeuchAnzV§ 2 (Inkrafttreten)
Für § 2 TierSeuchAnzV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.