Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Tierschutzzuständigkeitsverordnung
TierSchZV§ 5 (In-Kraft-Treten)
Stand: 23.08.2026
Für § 5 TierSchZV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.