Gesetze / Landesrecht Sachsen / TierBeitrBefrVO · SächsGVBl. 2015 Nr. 4, S. 266, Fsn-Nr. 634-14.2

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Beitragsbefreiung von Tierarten zur Tierseuchenkasse

2 Normen · Ausgangsfassung vom 18.02.2015 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Nichterhebung von Beiträgen
  3. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    22.10.2015 Ausfertigung · Geändert durch die Verordnung vom 22. Oktober 2015 (SächsGVBl. S. 632)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.