Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
TVÜ-Ärzte§ 3 Überleitung in den TV-Ärzte
Stand: 25.08.2026
Die von § 1 Absatz 1 erfassten Ärzte werden am 1. November 2006 gemäß den nachfolgenden Regelungen in den TV-Ärzte übergeleitet.