Die von § 1 Absatz 1 erfassten Ärzte werden am 1. November 2006 gemäß den nachfolgenden Regelungen in den TV-Ärzte übergeleitet.
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Die von § 1 Absatz 1 erfassten Ärzte werden am 1. November 2006 gemäß den nachfolgenden Regelungen in den TV-Ärzte übergeleitet.