Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW/MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts
TVÜ-Forst§ 3 Überleitung in den TV-Forst
Stand: 25.08.2026
Die von § 1 Abs. 1 erfassten Beschäftigten werden am 1. Januar 2008 nach den folgenden Regelungen in den TV-Forst übergeleitet.